Europa-Kitas des VAK e.V.
Sprach- und bewegungsorientierte Kindertagesstätten
Für Kinder von 1,5 bis 6 Jahren
Der VAK e.V. (Verein zur Förderung ausländischer und deutscher Kinder) wurde 1971 gegründet und betreibt seitdem im Berliner Stadtteil Kreuzberg Kindertagesstätten. Ausgehend von der Vielfalt der Kulturen und Sprachen in diesem Stadtteil sieht die Konzeption des Vereins eine interkulturelle vorurteilsbewußte Erziehung der Kinder vor.
in der Kita Oranienstr. 4 werden 90 Kinder mit türkischer oder deutscher Muttersprache Alter von 1,5 - 6 Jahren betreut. Die Kinder sind in vier altersgemischte Gruppen und eine Vorschulgruppe aufgeteilt. Jede Gruppe wird von einem deutsch/türkischen Erzieherinnenteam betreut.
In der Kita-Reichenberger Str.156 A werden 80 Kinder im Alter von 1,5 - 6 Jahren mit verschiedenen Muttersprachen betreut.
Die Kinder sind in drei altersgemischte Gruppen und eine Vorschulgruppe aufgeteilt. Die Gruppen werden jeweils von zwei Erzieherinnen betreut, die neben Deutsch noch eine weitere Sprache sprechen, zur Zeit polnisch, griechisch, türkisch und englisch. Die Umgangssprache in der Gruppe ist Deutsch. Die verschiedenen Sprachen der Kinder werden als große Ressourcen für den Bildungsprozess aller Kinder gesehen und finden im Kita - Alltag Respekt und Anerkennung.
EXTERNE EVALUATION ZUM BERLINER BILDUNGSPROGRAMM in der Europa Kita Oranienstr. 4, 10997 Berlin
Die externe Evaluation wurde von ektimo - Gesellschaft für Evaluation in Kindertageseinrichtungen, nach dem INA-BBP-Verfahren der Internationalen Akademie (INA gGmbH) an der Freien Universität Berlin durchgeführt.
Dabei wurde die Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung auf Grundlage der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms eingeschätzt. Die Kindertageseinrichtung hat zu den 8 Aufgabenbereichen des Berliner Bildungsprogramms für die Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit Empfehlungen erhalten. Die externe Evaluation wurde im August 2011 mit einem Auswertungsgespräch abgeschlossen.
Diese externe Evaluation wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Sinne § 3 Abs. 3 QVTAG anerkannt.

